Baugesuch für Bevölkerungsschutzgebäude eingereicht
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An der Urnenabstimmung vom 9. Juni 2024 haben die Maurmer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger einen Kredit von 18,9 Millionen Franken für den Neubau eines neuen Bevölkerungsschutzgebäudes auf der Loorenanlage genehmigt. Nach Ablauf der Rechtsmittelfrist ist das Projekt nun einen Schritt weiter: Am 13. September wurde das Baugesuch eingereicht. Parallel zum Baubewilligungsprozess werden die Baugespanne auf dem Areal aufgestellt, um die Dimensionen des geplanten Gebäudes zu veranschaulichen.
Abteilung Liegenschaften, Tiefbau und Sicherheit
FAQ zum Bevölkerungsschutzgebäude aktualisiert
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Am 11. März 2024 hat der Gemeinderat an einer Orientierungsveranstaltung alle Interessierten über das Projekt Bevölkerungsschutzgebäude informiert. Auch an weiteren Veranstaltungen der Lokalparteien und der künftigen Nutzerschaft haben Vertreterinnen und Vertreter aus Gemeinderat und Verwaltung über das Projekt Auskunft gegeben. Dabei sind zusätzliche Fragen und Antworten zusammengekommen, die das ursprüngliche FAQ-Dokument ergänzen. Diese Ergänzungen sind im folgenden PDF ab Seite 13 zu finden.
Ergänztes Dokument mit häufig gestellten Fragen (FAQ) zum Bevölkerungsschutzgebäude
Wimmelbild zum Bevölkerungsschutzgebäude
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Massnahmen zur Verkehrssicherheit beim Bevölkerungsschutzgebäude
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Beim geplanten Bevölkerungsschutzgebäude sind an der Loorenstrasse diverse Massnahmen geplant, damit sich Blaulichtorganisationen und andere Verkehrsteilnehmende nicht in die Quere kommen.
Im Umkreis des geplanten Bevölkerungsschutzgebäudes (BSG) sind auf dem Loorenareal unterschiedliche Personengruppen mit motorisierten Fahrzeugen, mit dem Velo oder zu Fuss unterwegs: von den Lernenden und Lehrpersonen der Sekundarschule über Besucherinnen und Besucher des Areals Looren bis hin zum Buschauffeur. Diese Verkehrssituation soll parallel zum Bau des neuen Bevölkerungsschutzgebäudes optimiert werden, damit sich im Einsatzfall keine Gefahrensituationen ergeben.
Verlegung Bushaltestellen und Warnsignale
Erstens sollen die Bushaltestellen leicht verschoben werden, damit sie nicht direkt im Einfahrtsbereich zum BSG liegen. Dies soll verhindern, dass sich Bus und Einsatzfahrzeuge der Blaulichtorganisationen in die Quere kommen. Um die Zu- und Wegfahrtmöglichkeit der Feuerwehr sicherzustellen, wird zudem beidseits der Zufahrt eine Fahrbahnverbreiterung ausgeführt. Die Verbreiterung erfolgt zonenkonform auf der Seite des Bevölkerungsschutzgebäudes auf dem gemeindeeigenen Grundstück. Weiter werden Signale installiert, die den Strassenverkehr sowie Fussgängerinnen und Fussgänger auf dem Trottoir auf einen Feuerwehreinsatz beziehungsweise ausfahrende Fahrzeuge aufmerksam machen.
Im Zusammenhang mit den Bushaltestellen ist zudem anzumerken, dass diese unabhängig vom Projekt BSG aufgrund des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) hindernisfrei ausgestaltet werden müssen. Dies wird mit der Verschiebung der Haltestellen sichergestellt.
Abgrenzung des BSG-Areals
Das Areal des Bevölkerungsschutzgebäudes wird mit einer Barriere bei der Einfahrt abgesperrt. Verzichtet wird aus Sicherheitsüberlegungen auf einen Treppenabgang von der Loorenstrasse auf den Vorplatz des BSG. Für die Schülerinnen und Schüler der Sekundarschule und Besuchende des Areals dient weiterhin das Trottoir entlang der Loorenstrasse als sicherer Fussweg und Zugang auf das Schulgelände.
Gegenüber dem Jugendhaus wird das BSG-Gelände mit einem Maschendrahtzaun abgegrenzt. Auf der Rückseite des Bevölkerungsschutzgebäudes trennt ein Ballfang den Fussballplatz ab. Ausserdem verhindert ein Gittertor zwischen der Mehrzweckhalle und dem BSG, dass Personen sich auf das BSG-Areal begeben.
All diese Massnahmen tragen dazu bei, dass im Einsatzfall keine Gefahrensituationen entstehen und sich Blaulichtorganisationen, Bus, Autos und der Langsamverkehr jederzeit sicher bewegen können.
Abteilung Liegenschaften, Tiefbau und Sicherheit